crashtest kindersitz: Wo liegen die Unterschiede zwischen den Modellen?

Seit dem Frühjahr 1993 gilt in Deutschland eine generelle Sicherungspflicht für Kinder in Kraftfahrzeugen.
Bis zu einer Körpergröße von 150 cm und bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres müssen Kinder in einem Auto in einem dafür vorgesehenen Kindersitz transportiert werden. Ist eines dieser Kriterien nicht mehr erfüllt, ist ein Kindersitz nicht mehr verpflichtend. Bei Kindern über 12 Jahren, die noch keine 150cm groß sind, empfiehlt die Polizei allerdings aus Sicherheitsaspekten, nicht auf den Einsatz eines Kindersitzes zu verzichten.

Videoclip : Crashtest: Kind im Fahrzeug nicht gesichert

 

Seit dem 1. Januar 1998 gilt die gesetzliche Sicherungspflicht auch für die gelegentliche Mitnahme von Kindern in Taxis. Das bedeutet, dass Taxifahrer Kindersitze der ECE-Gruppen I und II oder III bereithalten müssen, wobei eine Sicherung von bis zu zwei Kindern möglich sein muss, und dass für mindestens ein Kind ein Sitz der Gruppe I zur Verfügung stehen muss. Werden Kinder in Taxis auf Vordersitzen oder regelmäßig befördert, dann gilt die gesetzliche Sicherungspflicht in vollem Umfang. Rückhaltesysteme der ECE-Gruppe 0/0+ (Babyschalen) müssen von den Eltern selbst mitgebracht werden. Achten Sie bei Taxifahrten darauf, dass diese Vorschriften erfüllt werden!

Hintergrund ist es, dass bei zu geringer Körpergröße der Haltegurt nicht wie vorgesehen über die Schulter verläuft, sondern am Hals entlang. Bei einem Unfall ist somit die Verletzungsgefahr deutlich erhöht.

Videoclip : Crashtest: Kind mit Kindersitz richtig gesichert

 

Sie sehen also, wie wichtig ein Kindersitz ist. Doch auch die Wahl des richtigen Modells ist eine Entscheidung, die nicht unterschätz werden sollte.

Videoclip : ADAC Test: Kindersitze 2011

Um die richtige Wahl zu treffen können Sie hier die beliebtesten Kindersitze vergleichen.

Wenn Sie sich für die rechtlichen Aspekte interessieren können sie diese hier nachlesen.